Jimmy Sánchez
Abteilungsleitung Marktberatung und Messen Außenwirtschaft und Messen | Energie- und Nachhaltigkeitsprojekte
+595 21 615848 jsanchez@paraguay.ahk.deWir von der AHK Paraguay beraten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen mit unserer Erfahrung, bei bestimmten Schritten für einen optimalen Zugang zum Land und Eintritt in den Markt.
Wir bieten Beratungsdienste, Unterstützung, Informationsrecherchen, statistische Daten, Marktstudien, Zugang zu den Adressen potenzieller Kunden oder Lieferanten. Außerdem unterstützen wir Sie auf der Suche nach Geschäftspartnern.
Als bilaterale Kammer bieten wir unter bestimmten Umständen Unterstützung bei der Klärung von Problemen an, aber als Institution haben wir keine Rechtsgrundlage für konsularische Angelegenheiten, wie z.B. die Apostille von Dokumenten, die Legalisierung von öffentlichen Dokumenten oder kommerziellen Exportdokumenten.
Als Handelskammer bieten wir eine neutrale Beratung und Information über den paraguayischen Markt. Als gemeinnütziger Verein können wir weder Ihre Investitionen steuern noch Ihnen vorschreiben, in welches Marktsegment Sie investieren sollen.
Bevor Sie die paraguayische Aufenthaltsgenehmigung erhalten können, müssen Sie einen ständigen Wohnsitz haben. Die Anforderungen für den erstmaligen Erhalt der paraguayischen Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer mit ständigem Wohnsitz variieren je nach Familienstand der Person, die ihn beantragt.
In jedem Fall sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Bei verheirateten Personen muss hinzugefügt werden:
Im Falle von geschiedenen Personen:
Im Falle von verwitweten Personen:
Darüber hinaus müssen in allen Fällen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Anforderungen dafür:
Bei vorübergehendem Aufenthalt:
Bei dauerhaftem Aufenthalt:
Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Visum, wenn sie als Touristen für einen Zeitraum von 90 Tagen einreisen. Wenn sie zu anderen Zwecken kommen, benötigen sie ein Visum, das bei den paraguayischen Vertretungen (Botschaften/Konsulate) in Deutschland oder in einem anderen Land, in dem sie sich befinden, beantragt werden muss, wo sie das entsprechende Visumantragsformular erhalten können.
Alle Ausländer sowie Paraguayer, Erwachsene und Minderjährige, müssen ihre Ein- und Ausreise registrieren lassen. Dieses Verfahren ist kostenlos und wird nur an den Einwanderungskontrollstellen an den Land-, Fluss- und Flughafengrenzübergängen Paraguays in Anwesenheit von ordnungsgemäß akkreditierten Beamten der Nationalen Migrationsdirektion durchgeführt.
Die für die Reise erforderlichen Unterlagen sind wie folgt:
Für Ausländer mit Wohnsitz in Paraguay:
Ausländer mit vorübergehendem Aufenthalt (Nicht-Residenten):
Weitere Informationen zu den Einreise- und Ausreisebestimmungen für Paraguay finden Sie unter dem folgenden Link auf der Migrations-Website.
Ausländer aus Ländern, die ein VISA benötigen, müssen sich unbedingt an eine paraguayische Botschaft oder an ein Konsulat im Ausland wenden, wo sie die ihrer Nationalität entsprechenden Anforderungen erhalten.
Nein. Wenn Sie Ihren Einwanderungsstatus ändern möchten, müssen Sie Paraguay verlassen und bei einer der Auslandsvertretungen ein Visum beantragen. Daher empfiehlt es sich, grundsätzlich die Einreiseabsichten zu klären und das entsprechende Visum und damit den vorübergehenden Aufenthalt zu beantragen.
Wenn eine Person einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen im Ausland (z.B. Deutschland) hat, aber in Paraguay wohnt und für das ausländische Unternehmen von Paraguay aus, aus dem "Home-Office" arbeitet, ist die Situation wie folgt:
In Paraguay darf die tägliche Arbeitszeit nach dem Gesetz 213, das das Arbeitsgesetzbuch festlegt, acht (8) Stunden pro Tag und achtundvierzig (48) Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die Höchstdauer der land-, vieh- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten darf jedoch neun (9) Stunden pro Tag oder vierundfünfzig (54) Stunden pro Woche betragen. Diskontinuierliche oder unterbrochene Arbeit und Arbeit unter einfacher Aufsicht darf zwölf (12) Stunden pro Tag nicht überschreiten, es sei denn, der Arbeitnehmer wohnt am Arbeitsort.
Wenn Sie nicht im Land ansässig sind, kann es sehr schwierig sein, ein Bankkonto in Paraguay zu eröffnen. Daher wird empfohlen, dass Sie zunächst die Verfahren für den Aufenthalt im Land erledigen. Dies dauert in der Regel etwa 90 Tage oder weniger, und ein paraguayischer Personalausweis ist die Grundvoraussetzung für jede Bank.
Als grundsätzliche Leitlinien müssen folgende Angaben gemacht werden:
Um ein Bankkonto in Paraguay zu eröffnen, ist es am besten, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. In einigen Fällen gibt es Banken, die eine ständige Aufenthaltsgenehmigung verlangen, mit einem Minimum von zwei Jahren Aufenthalt auf paraguayischem Boden. Dann können die Dokumente und Anforderungen für diese Bankeinlage sein:
Jede Bank kann zusätzliche Anforderungen stellen. Einige verlangen ein Mindestalter von 18 bis 20 Jahren, sowie eine Mindesteinlage, die je nach Bank zwischen 300 und 5000 USD liegen kann. Andere Banken verlangen wiederum die IPS-Bescheinigung oder die Arbeitsbescheinigung, sowie die letzten Gehaltsabrechnungen oder Mehrwertsteuerabrechnungen der letzten Monate, um das ständige Einkommen der Person zu bestätigen.
Die Anforderungen für die Eröffnung eines Bankkontos für Unternehmen können ebenfalls von Bank zu Bank variieren, wie zum Beispiel bei der Banco Nacional de Fomento:
Eröffnungsvoraussetzungen - Juristische Personen
Für die Fälle von: Pfandhäuser, Immobiliengesellschaften, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen, Überweisungsunternehmen, natürliche oder juristische Personen, die gewöhnlich im Handel mit Schmuck, Edelsteinen und Metallen, Kunstgegenständen und Antiquitäten tätig sind, sowie Personen, die philatelistische oder numismatische Investitionen tätigen, natürliche oder juristische Personen, die sich gewerblich mit der Einfuhr, dem Kauf, dem Verkauf und dem Versand von Kraftfahrzeugen befassen, müssen das Registrierungsformular unter folgender Adresse einreichen: SEPRELAD-BCP-Portón Nº 4 -Subsuelo-Telef: +595 21 600.435
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