FAQ

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Was machen wir als AHK Paraguay?

Wir von der AHK Paraguay beraten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen mit unserer Erfahrung, bei bestimmten Schritten für einen optimalen Zugang zum Land und Eintritt in den Markt.

Wir bieten Beratungsdienste, Unterstützung, Informationsrecherchen, statistische Daten, Marktstudien, Zugang zu den Adressen potenzieller Kunden oder Lieferanten. Außerdem unterstützen wir Sie auf der Suche nach Geschäftspartnern.

Was machen wir als AHK Paraguay nicht?

  • Konsularische Dokumente

Als bilaterale Kammer bieten wir unter bestimmten Umständen Unterstützung bei der Klärung von Problemen an, aber als Institution haben wir keine Rechtsgrundlage für konsularische Angelegenheiten, wie z.B. die Apostille von Dokumenten, die Legalisierung von öffentlichen Dokumenten oder kommerziellen Exportdokumenten.

  • Wir sind keine Verwalter
  • Wir liefern keine Geschäftsideen

Als Handelskammer bieten wir eine neutrale Beratung und Information über den paraguayischen Markt. Als gemeinnütziger Verein können wir weder Ihre Investitionen steuern noch Ihnen vorschreiben, in welches Marktsegment Sie investieren sollen.

Welche Institutionen, sind für Prozesse zuständig?

Wie erhalte ich meine Aufenthaltsgenehmigung

Bevor Sie die paraguayische Aufenthaltsgenehmigung erhalten können, müssen Sie einen ständigen Wohnsitz haben.

Die Anforderungen für den erstmaligen Erhalt der paraguayischen Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer mit ständigem Wohnsitz variieren je nach Familienstand der Person, die ihn beantragt. In jedem Fall sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Bescheinigung des ständigen Wohnsitzes.
  • Beglaubigte Fotokopie der Dauerzulassungskarte.
  • Beglaubigte Fotokopie des Personalausweises des Herkunftslandes, mit Visum des Außenministeriums, falls dies erforderlich ist.
  • Beglaubigte Fotokopie der Geburtsurkunde, die vom paraguayischen Konsulat im Herkunftsland beglaubigt wurde (in diesem Fall muss sie zuvor vom paraguayischen Außenministerium legalisiert worden sein). Wenn es mit der Haager Apostille versehen ist, ist dieser Schritt nicht erforderlich.

Bei verheirateten Personen muss hinzugefügt werden:

  • Originalheiratsurkunde, wenn die Ehe in Paraguay geschlossen wurde.
  • Falls die Ehe in einem anderen Land geschlossen wurde, eine beglaubigte Fotokopie der Heiratsurkunde, die vom paraguayischen Konsulat im Herkunftsland abgestempelt wurde (in diesem Fall muss sie zuvor vom paraguayischen Außenministerium legalisiert worden sein). Wenn Sie über die Haager Apostille verfügen, ist dieser Schritt nicht erforderlich.

Im Falle von geschiedenen Personen:

  • Beglaubigte Fotokopie des Scheidungsurteils, wenn die Scheidung in Paraguay vollzogen wurde.
  • Wenn die Scheidung in einem anderen Land vollzogen wurde, eine beglaubigte Fotokopie des Urteils, abgestempelt vom paraguayischen Konsulat im Herkunftsland (in diesem Fall muss es zuvor vom paraguayischen Außenministerium legalisiert werden). Wenn Sie über die Haager Apostille verfügen, ist dieser Schritt nicht erforderlich.

Im Falle von verwitweten Personen:

  • Originalsterbeurkunde, wenn der Ehepartner in Paraguay verstorben ist.
  • In Fällen, in denen der Ehepartner in einem anderen Land verstorben ist, beglaubigte Fotokopie der Sterbeurkunde, die vom paraguayischen Konsulat im Herkunftsland beglaubigt wurde (in diesem Fall muss sie zuvor vom paraguayischen Außenministerium legalisiert worden sein). Wenn Sie über die Haager Apostille verfügen, ist dieser Schritt nicht erforderlich.

Darüber hinaus müssen in allen Fällen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Bescheinigung über Leben und Aufenthalt.
  • Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes im Falle der Volljährigkeit, bestätigt durch das paraguayische Konsulat im Herkunftsland (in diesem Fall muss es zuvor vom paraguayischen Außenministerium legalisiert werden). Wenn Sie über die Haager Apostille verfügen, ist dieser Schritt nicht erforderlich.
  • Strafregisterauszug, ausgestellt von Interpol, beglaubigt von der Personalabteilung und dem nationalen Polizeipräsidium und legalisiert vom Innenministerium.
  • Bescheinigung über den ausländischen Hintergrund, ausgestellt von der Abteilung für Informationstechnologie der nationalen Polizei.
  • Beglaubigte Fotokopie des Ausländerausweises, ausgestellt von der Kriminalpolizei.
  • In allen Fällen, in denen die Unterlagen aus den jeweiligen Herkunftsländern nicht in spanischer Sprache verfasst sind, müssen sie mit einer Übersetzung ins Spanische durch einen zugelassenen öffentlichen Übersetzer vorgelegt werden (mit Ausnahme des Portugiesischen). [1]

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Aufenthaltsstatus in Paraguay zu erhalten?

Anforderungen dafür:

  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Identitätskarte aus Ihrem Herkunftsland.
  • Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunde zum Nachweis des Familienstandes.
  • Strafregisterauszug oder polizeiliches Führungszeugnis (ab dem 14. Lebensjahr) aus Ihrem Herkunfts- oder Wohnsitzland für die letzten 5 Jahre in Kraft.
  • Strafregisterauszug für Ausländer, ausgestellt von der Abteilung für Informatik der nationalen Polizei (Boggiani und RI2 Ytororo) ab dem 14.
  • Gesundheitszeugnis, ausgestellt von zugelassenen Ärzten und bestätigt vom Gesundheitsministerium, in dem die psychophysische Gesundheit und das Nichtvorhandensein ansteckender Krankheiten vermerkt sind.
  • Lebens- und Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt von der zuständigen Polizeidienststelle oder dem Friedensrichter (in Kraft).
  • Nachweis der Einreise und des Aufenthalts im Land. Konsularisches Visum für Länder, die dies verlangen (geprüft vom Außenministerium; 14 de mayo y palma).
  • Zwei Passfotos (2,5 x 2,5) in Farbe.

Bei vorübergehendem Aufenthalt:

  • Einstellungszusage mit Angabe des zu erhaltenden Gehalts und Unterschriftsbeglaubigung vor einem Notar.
  • Gewerbeschein RUC und Personalausweis des Arbeitgebers und Berufsabschluss auf technischem Niveau (legalisiert) oder Studienbescheinigung (legalisiert) und Unterhaltsnachweis (für Senioren).

Bei dauerhaftem Aufenthalt:

  • Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz: (5.000 Dollar oder Gegenwert) in einer Bank-, Finanz- oder Genossenschaftseinlage, oder Berufsabschluss auf Universitätsniveau mit Arbeitszusage unter Angabe des zu erhaltenden Gehalts mit notarieller Unterschriftsbeglaubigung, Handelspatent und RUC des Arbeitgebers oder Eigentum an einem für die Produktion bestimmten Grundstück mit mindestens 10 Hektar oder Gründungsurkunde einer Gesellschaft, wobei der Beitrag mindestens 5.000 Dollar oder einen Gegenwert betragen muss.
  • Eidesstattliche Erklärung über die Einhaltung der Gesetze (Art. 23 des Gesetzes 978/96) vor einem Notar.
  • Anmerkung: Alle Dokumente müssen mit gültigen Originalen und zwei notariell beglaubigten Fotokopien auf jeweils ganzen Seiten eingereicht werden. Dokumente in einer Fremdsprache, einschließlich des Reisepasses (außer Portugiesisch), müssen von einem vereidigten Übersetzer, der beim Obersten Gerichtshof registriert ist, ins Spanische übersetzt werden. Die Dokumente des Herkunfts- oder Wohnsitzlandes müssen vom paraguayischen Konsulat im Ausland beglaubigt und vom paraguayischen Außenministerium (14 de Mayo y Palma - Asunción) legalisiert werden. Eidesstattliche Erklärung der Übereinstimmung mit der nationalen Verfassung und den nationalen Gesetzen, die in Artikel 23 des Gesetzes 978/96 über die Migration erwähnt werden. [2]

Benötige ich für die Einreise nach Paraguay ein Visum?

R: Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Visum, wenn sie als Touristen für einen Zeitraum von 90 Tagen einreisen. Wenn sie zu anderen Zwecken kommen, benötigen sie ein Visum, das bei den paraguayischen Vertretungen (Botschaften/Konsulate) in Deutschland oder in einem anderen Land, in dem sie sich befinden, beantragt werden muss, wo sie das entsprechende Visumantragsformular erhalten können.

Alle Ausländer sowie Paraguayer, Erwachsene und Minderjährige, müssen ihre Ein- und Ausreise registrieren lassen. Dieses Verfahren ist kostenlos und wird nur an den Einwanderungskontrollstellen an den Land-, Fluss- und Flughafengrenzübergängen Paraguays in Anwesenheit von ordnungsgemäß akkreditierten Beamten der Nationalen Migrationsdirektion durchgeführt.

Die für die Reise erforderlichen Unterlagen sind wie folgt:

Für Ausländer mit Wohnsitz in Paraguay:

  • Gültiger Reisepass oder; Gültiger Personalausweis des Herkunftslandes (gültig für Ausländer aus MERCOSUR-Ländern, deren Ziel ein anderes Land des Blocks ist) oder; Gültiger paraguayischer Personalausweis.

Ausländer mit vorübergehendem Aufenthalt (Nicht-Residenten):

  • Gültiger Reisepass (für alle Nationalitäten und für jedes Ziel) o Gültiger Personalausweis des Herkunftslandes (für Bürger aus MERCOSUR-Ländern, deren Ziel ein anderes Land des Blocks ist).
  • Visum (nur für Ausländer aus Ländern, die für die Einreise nach Paraguay ein CONSULAR VISA oder VISA ON ARRIVAL benötigen).
  • Nachweis der Einreise in das Land (Einreisestempel in den Reisepass oder vom Inspektor der DNM ausgestellte und abgestempelte Einreisekarte).

Weitere Informationen zu den Einreise- und Ausreisebestimmungen für Paraguay finden Sie unter dem folgenden Link auf der Migrations-Website.

Ausländer aus Ländern, die ein VISA benötigen, müssen sich unbedingt an eine paraguayische Botschaft oder an ein Konsulat im Ausland wenden, wo sie die ihrer Nationalität entsprechenden Anforderungen erhalten.

Ist es möglich, den Einwanderungsstatus zu ändern, sobald man im Land ist?

Nein. Wenn Sie Ihren Einwanderungsstatus ändern möchten, müssen Sie Paraguay verlassen und bei einer der Auslandsvertretungen ein Visum beantragen. Daher empfiehlt es sich, grundsätzlich die Einreiseabsichten zu klären und das entsprechende Visum und damit den vorübergehenden Aufenthalt zu beantragen.

Wie funktioniert das Arbeiten in Paraguay

Wenn eine Person einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen im Ausland (z.B. Deutschland) hat, aber in Paraguay wohnt und für das ausländische Unternehmen von Paraguay aus, aus dem "Home-Office" arbeitet, ist die Situation wie folgt:

Was das Arbeitsrecht in Paraguay anbelangt, so gelten für Unternehmen mit Sitz in Paraguay die lokalen Vorschriften. Mit anderen Worten, als ausländisches Unternehmen hat man keine Verpflichtungen in diesem Land.

Die Person (Arbeitnehmer) mit Wohnsitz in Paraguay (ständiger Wohnsitz) muss jedoch eine Steueridentifikationsnummer ("RUC") beantragen und Steuern auf die Einkünfte zahlen, die sie für die im Ausland erbrachte Dienstleistung erhält. Denn sie erbringt ihre Dienstleistungen von Paraguay aus, auch wenn der Arbeitgeber in einem anderen Land ansässig ist.

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, sich rechtlich beraten zu lassen. Diese Informationen können variieren. Die AHK Paraguay gibt Ihnen gerne Auskunft über zuverlässige Anwaltskanzleien, die auch Mitglied der Kammer sind.

Gibt es in Paraguay eine Begrenzung der Arbeitszeit?

In Paraguay darf die tägliche Arbeitszeit nach dem Gesetz 213, das das Arbeitsgesetzbuch festlegt, acht (8) Stunden pro Tag und achtundvierzig (48) Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die Höchstdauer der land-, vieh- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten darf jedoch neun (9) Stunden pro Tag oder vierundfünfzig (54) Stunden pro Woche betragen. Diskontinuierliche oder unterbrochene Arbeit und Arbeit unter einfacher Aufsicht darf zwölf (12) Stunden pro Tag nicht überschreiten, es sei denn, der Arbeitnehmer wohnt am Arbeitsort.

Voraussetzungen für die Eröffnung eines Bankkontos

Wenn Sie nicht im Land ansässig sind, kann es sehr schwierig sein, ein Bankkonto in Paraguay zu eröffnen. Daher wird empfohlen, dass Sie zunächst die Verfahren für den Aufenthalt im Land erledigen. Dies dauert in der Regel etwa 90 Tage oder weniger, und ein paraguayischer Personalausweis ist die Grundvoraussetzung für jede Bank.

Als grundsätzliche Leitlinien müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Apostillierter Nachweis des Wohnsitzes im Ausland,
  • Steuererklärungen für die letzten sechs Monate.
  • Nachweis der Einkommensquelle,
  • Ein von INTERPOL ausgestelltes einwandfreies Führungszeugnis. [3]

Um ein Bankkonto in Paraguay zu eröffnen, ist es am besten, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. In einigen Fällen gibt es Banken, die eine ständige Aufenthaltsgenehmigung verlangen, mit einem Minimum von zwei Jahren Aufenthalt auf paraguayischem Boden. Dann können die Dokumente und Anforderungen für diese Bankeinlage sein:

  • Antrag für die Aufnahme einer natürlichen Person.
  • Nachweis über die Bezahlung von Dienstleistungen, um die Adresse zu belegen.
  • Aufzeichnung der Unterschriften der einzelnen Inhaber.
  • Kopie des Personalausweises.
  • Einkommensnachweise oder Gehaltsabrechnungen.
  • Erklärung über das Vermögen.
  • Bank-, Geschäfts- und persönliche Referenzen.

Jede Bank kann zusätzliche Anforderungen stellen. Einige verlangen ein Mindestalter von 18 bis 20 Jahren, sowie eine Mindesteinlage, die je nach Bank zwischen 300 und 5000 USD liegen kann. Andere Banken verlangen wiederum die IPS-Bescheinigung oder die Arbeitsbescheinigung, sowie die letzten Gehaltsabrechnungen oder Mehrwertsteuerabrechnungen der letzten Monate, um das ständige Einkommen der Person zu bestätigen.

Die Anforderungen für die Eröffnung eines Bankkontos für Unternehmen können ebenfalls von Bank zu Bank variieren, wie zum Beispiel bei der Banco Nacional de Fomento:

Eröffnungsvoraussetzungen - Juristische Personen

  • Antrag auf Eröffnung eines Kontos.
  • Unterschriftensammlung 3 (drei Exemplare).
  • Kundenidentifikationsformular „Anhang 2“ - Juristische Person.
  • Beglaubigte Fotokopie des gültigen Personalausweises eines jeden Unterzeichners.
  • Fotokopie von RUC.
  • Beglaubigte Fotokopie des Gewerbescheins (gewerbliche Tätigkeit), falls zutreffend.
  • Beglaubigte Fotokopie der Satzung des Unternehmens und etwaiger Änderungen, die ordnungsgemäß im öffentlichen Handels-, Personen- und Vereinsregister eingetragen sind.
  • Beglaubigte Fotokopie des Gesellschaftsvertrags.
  • Beglaubigte Fotokopie des Protokolls der letzten Sitzung und Verteilung der Positionen der gesetzlichen Vertreter.
  • Beglaubigte Fotokopie der letzten 3 (drei) Steuerzahlungen (I.V.A., RENTA, IMAGRO).
  • Drei Bank-, persönliche oder geschäftliche Referenzen.
  • Fotokopie des Personalausweises der bevollmächtigten Personen für Verhandlungen und Konsultationen.

Für die Fälle von: Pfandhäuser, Immobiliengesellschaften, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen, Überweisungsunternehmen, natürliche oder juristische Personen, die gewöhnlich im Handel mit Schmuck, Edelsteinen und Metallen, Kunstgegenständen und Antiquitäten tätig sind, sowie Personen, die philatelistische oder numismatische Investitionen tätigen, natürliche oder juristische Personen, die sich gewerblich mit der Einfuhr, dem Kauf, dem Verkauf und dem Versand von Kraftfahrzeugen befassen, müssen das Registrierungsformular unter folgender Adresse einreichen: SEPRELAD-BCP-Portón Nº 4 -Subsuelo-Telef: +595 21 600.435